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Prozessführung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten

Die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht verlangt genaue Kenntnis der jeweils betroffenen Materie und spezifisches Know-how im Zusammenhang mit den Besonderheiten des anwendbaren Verfahrensrechts. Bei uns vertreten die fachlich spezialisierten Rechtsanwälte in ihren Fachgebieten auch in streitigen Auseinandersetzungen, um sicherzustellen, dass einschlägiges Fachwissen in Angelegenheiten des materiellen Rechts mit Kenntnis der dazu gehörigen verfahrensrechtlichen Besonderheiten einhergeht. Beispiele dafür sind die besondere Bedeutung der Prozessvorschriften für einstweilige Verfügungen und deren exekutive Durchsetzung in Prozessen über Immaterialgüterrechte und Lauterkeitsrecht, die Verflechtung von zivilprozessualen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen in Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sowie die Besonderheiten gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten in prozessualer und operativer Hinsicht.

Auch die Schiedsgerichtsbarkeit gehört zu den Gebieten, in denen die Anwälte unserer Kanzlei tätig sind. Das gilt nicht nur für die Parteienvertretung, sondern auch für die Tätigkeit unserer Partner als Schiedsrichter in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren.

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