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Ladepunkt-Daten-Verordnung

Auf Basis des § 4a Abs 3 des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe wurde mit der Verordnung des Bundeministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Ladepunkt-Daten-Verordnung erlassen.