Der Kausalitätsabschlag beim Verletzergewinn – Erste österreichische Rechtsprechung
Werden geistige Eigentumsrechte verletzt, kann der Rechteinhaber – alternativ zum Ersatz des erlittenen Schadens oder zur Zahlung einer Lizenzgebühr – die Herausgabe des Gewinns verlangen, den der Verletzter durch die Rechtsverletzung erzielt hat.
