Ladepunkt-Daten-Verordnung

Ladepunkt-Daten-Verordnung

Auf Basis des § 4a Abs 3 des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe wurde mit der Verordnung des Bundeministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Ladepunkt-Daten-Verordnung erlassen.
  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 24.9.2024
  • Inkrafttreten: 25.9.2024

Diese Verordnung regelt die Meldepflichten der Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten gegenüber der E-Control, die die jeweiligen Daten im Ladestellenverzeichnis veröffentlicht

Die Verordnung sieht grundsätzlich drei verschiedene Arten von Meldepflichten vor (welche sich auch inhaltlich voneinander unterscheiden):

·         Meldepflichten betreffend den Betreiber/Eigentümer,

·         standortbezogene Meldepflichten und

·         Meldepflichten betreffend die einzelnen Ladepunkte.

Dominik Göbel

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