
Ladepunkt-Daten-Verordnung
Auf Basis des § 4a Abs 3 des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe wurde mit der Verordnung des Bundeministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Ladepunkt-Daten-Verordnung erlassen.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 24.9.2024
- Inkrafttreten: 25.9.2024
Diese Verordnung regelt die Meldepflichten der Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten gegenüber der E-Control, die die jeweiligen Daten im Ladestellenverzeichnis veröffentlicht
Die Verordnung sieht grundsätzlich drei verschiedene Arten von Meldepflichten vor (welche sich auch inhaltlich voneinander unterscheiden):
· Meldepflichten betreffend den Betreiber/Eigentümer,
· standortbezogene Meldepflichten und
· Meldepflichten betreffend die einzelnen Ladepunkte.
Dominik Göbel
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