Arbeitsrecht
Wir vertreten zahlreiche namhafte Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts aber auch Dienstnehmer bei der Wahrung ihrer Ansprüche. Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
- Beratung zum gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen einschließlich von Vorstands-, und Geschäftsführerverträgen
- Beratung und Vertretung in Streitigkeiten
- Vertretung in Anfechtungsprozessen
- Umstrukturierungen, Betriebsveräußerungen und Unternehmenskäufe
- Betriebsratswahlen
- Betriebsvereinbarungen und der Themenkomplex „Betriebsrat“
- Fragen der Entlohnung, der Arbeitszeit oder des Urlaubs
- Datenschutz
- AVRAG
- Diensterfindungsrecht
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen / Know-How
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