Parallel zum markenrechtlichen System besteht ein eigenständiger und weitreichender Schutz für geschützte geografische Angaben (folgend g.g.A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (nachfolgend g.U.). Es handelt sich dabei um eine eigene Kategorie von Schutzrechten (sui generis), basierend auf einer EU-Verordnung[1], deren Durchsetzung in Österreich im Markenschutzgesetz eingebettet ist.

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