Sampling, also die Nutzung einzelner Sequenzen aus vorhandenen Musikstücken als Bestandteil für ein neues Werk, ist vor allem in Hip Hop und elektronischer Musik als wesentliches Element der Musikproduktion weit verbreitet. Allerdings bemühen sich in der Praxis die wenigsten Produzenten um eine Lizenz des Urhebers oder Rechteinhabers an der dabei gesampleten Originalaufnahme. Sampling wird von vielen Seiten als eigene Kultur gesehen, bei der die Kreativität gerade darin liegt, aus vielen kurzen, teilweise veränderten oder verfremdeten Elementen, ein neues Musikwerk zu schaffen, sodass eine Rechteabklärung für jedes einzelne Sample oft aus finanziellen oder praktischen Gründen ausscheidet.

Der EuGH beschäftigte sich in einem richtungsweisenden Urteil mit der Frage, inwieweit die Praxis des Sampling auch ohne Lizenzeinholung zulässig ist. Dem aktuellen Urteil vom 29.7.2019 (C-476/17) geht ein bereits 15 Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der deutschen Elektro-Band Kraftwerk und Musiker und Produzent Moses Pelham voraus. Als Inhaber der Rechte am Musiktitel “Metall auf Metall” klagten Kraftwerk schon im Jahr 2004 Pelham, weil dieser als Produzent von Sabrina Setlur’s Stück „Nur mir“ eine ca. 2 Sekunden lange Sequenz aus dem Stück von Kraftwerk nahm und als zugrundeliegender Beat verwendete, ohne eine Lizenz von Kraftwerk einzuholen oder diese als Urheber zu nennen.

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