Die künstliche Intelligenz Dall E 2 erzeugt Kontroverse. Fotograf:innen, Illustrator:innen, Designer:innen fühlen sich bedroht. Denn mit Dall E 2 lassen sich Bilder unkompliziert per Texteingabe erzeugen. Mit vielen offenen rechtlichen Fragen.

Was ist Dall E 2?

Dall E ist eine künstliche Intelligenz, entwickelt von OpenAI. OpenAI bezeichnet sich als KI-Forschungs- und Bereitstellungsunternehmen und sagt über sich selbst:

Die Mission von OpenAI ist es sicherzustellen, dass künstliche allgemeine Intelligenz (AGI), – womit wir hochautonome Systeme meinen, die Menschen bei einem Großteil der wirtschaftlich wertvollen Arbeit übertreffen, – der gesamten Menschheit zugutekommt.

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Erste Anwendung der Glawischnig-Piesczek EuGH Entscheidung

Wie berichtet hat der EuGH in der Entscheidung Glawischnig-Piesczek (C-18/18) den möglichen Umfang von gerichtlichen Unterlassungsanordnungen gegen Host-Provider wie Facebook klargestellt. Demnach können Gerichte nicht nur die Löschung des konkreten rechtswidrigen Inhaltes anordnen, sondern auch aller sinngleichen Informationen, und zwar selbst dann, wenn diese von anderen Nutzern stammen.

In einen davon unabhängigen Fall (4 Ob 36/20b) hat der OGH diese Grundsätze erstmals angewendet und eine bemerkenswert weite Unterlassungsanordnung erlassen. Kläger war der Österreichische Rundfunk (ORF) und Facebook erneut Beklagter. Streitgegenständlich war folgendes Foto eines ORF-Moderators, zu dem ein FPÖ-Politiker den Text hinzugefügt hatte: „Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden. Das ist der ORF.“

https://www.ris.bka.gv.at/~/Dokumente/Justiz/JJT_20200330_OGH0002_0040OB00036_20B0000_000/image002.jpg
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Das renommierte internationale Magazin „Managing Intellectual Property“ verleiht jährlich in London die EMEA Awards, die die besten europäischen Anwaltskanzleien im Bereich geistiges Eigentum auszeichnen.

Am 5. März 2020 erhielt Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte bei der Zeremonie in London den Preis für die beste österreichische Kanzlei im Bereich streitiges Patentrecht (Patent Contentious). Das IP-Team erhielt darüber hinaus auch Nominierungen in den Kategorien streitiges Markenrecht und Urheber- und Designrecht.   

https://lightroom.adobe.com/v2c/spaces/c3360997939a4740864f4e5002dc1a16/assets/2245090a0aa0dafcd79716e4d4081d8a/revisions/47e69d177133470b93bbec46bae73447/renditions/a0f7ea89963084561c35c6fa46e61584
Dr. Gassauer-Fleissner, Dr. Göbel und Mag. Wegrostek bei der Preisverleihung.

Sampling, also die Nutzung einzelner Sequenzen aus vorhandenen Musikstücken als Bestandteil für ein neues Werk, ist vor allem in Hip Hop und elektronischer Musik als wesentliches Element der Musikproduktion weit verbreitet. Allerdings bemühen sich in der Praxis die wenigsten Produzenten um eine Lizenz des Urhebers oder Rechteinhabers an der dabei gesampleten Originalaufnahme. Sampling wird von vielen Seiten als eigene Kultur gesehen, bei der die Kreativität gerade darin liegt, aus vielen kurzen, teilweise veränderten oder verfremdeten Elementen, ein neues Musikwerk zu schaffen, sodass eine Rechteabklärung für jedes einzelne Sample oft aus finanziellen oder praktischen Gründen ausscheidet.

Der EuGH beschäftigte sich in einem richtungsweisenden Urteil mit der Frage, inwieweit die Praxis des Sampling auch ohne Lizenzeinholung zulässig ist. Dem aktuellen Urteil vom 29.7.2019 (C-476/17) geht ein bereits 15 Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der deutschen Elektro-Band Kraftwerk und Musiker und Produzent Moses Pelham voraus. Als Inhaber der Rechte am Musiktitel “Metall auf Metall” klagten Kraftwerk schon im Jahr 2004 Pelham, weil dieser als Produzent von Sabrina Setlur’s Stück „Nur mir“ eine ca. 2 Sekunden lange Sequenz aus dem Stück von Kraftwerk nahm und als zugrundeliegender Beat verwendete, ohne eine Lizenz von Kraftwerk einzuholen oder diese als Urheber zu nennen.

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Am Montag, 30.9.2019 findet an der WU Wien der jährliche IP-Day statt. Mit einem Fokus auf Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt und künstliche Intelligenz werden aktuelle Themen von hochkarätigen internationalen Vortragenden beleuchtet. Eine Judikaturübersicht zum Immaterialgüterrecht aus Österreich und Deutschland rundet das Angebot für Praktiker ab. Anmeldungen zur Veranstaltung sind unter https://www.ip-day.at/anmeldung.php?id=6 möglich.