Am 19.11.2021 setzte das österreichische Parlament einen der letzten notwendigen Schritte für die Umsetzung des EU-weiten Einheitspatentes und die Eröffnung des Einheitlichen Patentgerichts. Der Nationalrat genehmigte das „Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung“, welches den Aufbau des Einheitlichen Patentgerichts ermöglicht. Die Billigung durch den Bundesrat erfolgte am 2.12.2021 und der Staatsvertrag könnte noch vor Weihnachten vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Die für die Umsetzung notwendige Anzahl von 13 Ratifizierungen kann mit der Ratifikation durch Österreich erfüllt werden und die finalen Vorbereitungen können beginnen. Nun werden etwa die zuständigen Richter ernannt und das EDV-System aufgebaut. Diese Vorbereitungsphase wird mindestens acht Monate dauern, kann sich aber auch länger hinziehen. Optimistisch geschätzt könnte das Einheitliche Patentgericht aber bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 seine Tore öffnen.

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Erste Anwendung der Glawischnig-Piesczek EuGH Entscheidung

Wie berichtet hat der EuGH in der Entscheidung Glawischnig-Piesczek (C-18/18) den möglichen Umfang von gerichtlichen Unterlassungsanordnungen gegen Host-Provider wie Facebook klargestellt. Demnach können Gerichte nicht nur die Löschung des konkreten rechtswidrigen Inhaltes anordnen, sondern auch aller sinngleichen Informationen, und zwar selbst dann, wenn diese von anderen Nutzern stammen.

In einen davon unabhängigen Fall (4 Ob 36/20b) hat der OGH diese Grundsätze erstmals angewendet und eine bemerkenswert weite Unterlassungsanordnung erlassen. Kläger war der Österreichische Rundfunk (ORF) und Facebook erneut Beklagter. Streitgegenständlich war folgendes Foto eines ORF-Moderators, zu dem ein FPÖ-Politiker den Text hinzugefügt hatte: „Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden. Das ist der ORF.“

https://www.ris.bka.gv.at/~/Dokumente/Justiz/JJT_20200330_OGH0002_0040OB00036_20B0000_000/image002.jpg
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Am Montag, 30.9.2019 findet an der WU Wien der jährliche IP-Day statt. Mit einem Fokus auf Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt und künstliche Intelligenz werden aktuelle Themen von hochkarätigen internationalen Vortragenden beleuchtet. Eine Judikaturübersicht zum Immaterialgüterrecht aus Österreich und Deutschland rundet das Angebot für Praktiker ab. Anmeldungen zur Veranstaltung sind unter https://www.ip-day.at/anmeldung.php?id=6 möglich.