Am 19.11.2021 setzte das österreichische Parlament einen der letzten notwendigen Schritte für die Umsetzung des EU-weiten Einheitspatentes und die Eröffnung des Einheitlichen Patentgerichts. Der Nationalrat genehmigte das „Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung“, welches den Aufbau des Einheitlichen Patentgerichts ermöglicht. Die Billigung durch den Bundesrat erfolgte am 2.12.2021 und der Staatsvertrag könnte noch vor Weihnachten vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Die für die Umsetzung notwendige Anzahl von 13 Ratifizierungen kann mit der Ratifikation durch Österreich erfüllt werden und die finalen Vorbereitungen können beginnen. Nun werden etwa die zuständigen Richter ernannt und das EDV-System aufgebaut. Diese Vorbereitungsphase wird mindestens acht Monate dauern, kann sich aber auch länger hinziehen. Optimistisch geschätzt könnte das Einheitliche Patentgericht aber bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 seine Tore öffnen.

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