Einstweilige Verfügungen (EV) ermöglichen ein rasches und effektives Vorgehen gegen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums. Dazu werden die Verfahrensrechte der Parteien eingeschränkt und die Beweisanforderungen herabgesenkt. Die österreichische Rechtsordnung sieht aber einen Ausgleich für diese Erleichterungen vor: Im nachfolgenden Hauptverfahrenen wird die Rechtmäßigkeit der EV nochmals überprüft. Stellt sich dabei heraus, dass die EV zu Unrecht erlassen wurde, muss der Rechteinhaber verschuldensunabhängig jeden Schaden ersetzen, der dem angeblichen Rechtsverletzer durch die EV entstanden ist. Dieses System, das sich auch in anderen europäischen Ländern findet, wird aber nun durch die EuGH-Entscheidung Bayer Pharma v. Richter Gedeon and Exeltis, Case No. C-688/17 infrage gestellt.

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